Was Ihnen passiert ist, das ist wahrlich nicht schön und ich hoffe sehr, dass Ihnen als Person und all jene, welche mit an diesem Unfall beteiligt waren, körperlich unversehrt geblieben sind. Nach dem Schock ist oft vor dem Schock, denn man weiss oftmals nicht mit der Situation umzugehen. Rufen Sie auf jeden Fall die Polizei, damit der Unfallhergang dokumentiert wird. Nach der Schadensaufnahme durch die örtliche Polizei ist es nun wichtig, dass Sie jemanden haben, der Ihre Interessen vertritt.
Ich fertige für Sie eine realistische Übersicht zur Beweissicherung, Feststellung der Schadenshöhe und zum Umfang der Reparatur an Ihrem Fahrzeug an. Sie erreichen mich unter der Rufnummer:
+49 172 / 68 33 582
Viele KFZ Versicherungen schicken, nach einem gemeldeten Schaden, einen von denen gestellten KFZ Gutachter zu Ihnen um den Schaden im Sinne der Versicherung aufzunehmen. Vertrauen Sie nicht darauf, dass dieser auch Ihre Interessen vertritt. Sie haben das Recht auch nach Begutachtung durch die Versicherung des Schadenverursachers mich als unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Diese Kosten werden ebenfalls durch die gegnerische Versicherung, im Haftplichtschaden, gedeckt.
Sie möchten Ihr Fahrzeug nicht Reparieren lassen, sondern den Schaden auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)?
Sie haben die freie Wahl! Entscheiden Sie ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.